@Odessa
Das ist richtig, aus N1G wird bei WoMo-Zulassung M1
G-SA. Das G hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen vergessen.
Ganz genau mit dem 32b 3/5 StVZO habe ich versucht zu argumentieren. Aaaaber... Mein Lux ist Baujahr 2015 / EZ 2016 und hat damit eine EG-Typgenehmigung und fällt damit unter EU-Rechtsvorschriften. EU, EG, ECE, wasauchimmer schlägt nationale Rechtsverordnungen und damit die StVZO
Selbst für ältere Fahrzeuge zieht der vermeintliche Joker nach Aussage des Prüfers nicht mehr, da es heute eine moderne technische Errungenschaft namens "klappbarer Unterfahrschutz" gibt. Dementsprechend sind in den ECE-Normen auch die ganzen maßgeblichen Winkel für G-Fahrzeuge angepasst worden. Da gelten bei N1G übrigens nochmal andere als bei M1G-SA...
Aber sei es drum. Wenn ich bedenke dass ich als absoluter Laie mit etwas handwerklichem Geschick und autodidaktischen Tendenzen an den Wohnkabinenbau gegangen bin, dann freue ich mich wie blöde darüber, dass die Kabine selber samt Ausbau, Zwischenrahmen, Fahrwerk etc. ohne Probleme mit Begeisterung vom Prüfer abgenickt wurde!
Letztendlich sagte der Tüffi, dass er nicht wolle, dass so ein für seine Kollegen wohl offensichtlicher "Mangel" bei einer Überprüfung auf ihn zurückfalle. Kann ich verstehen. Ausserdem sei es mein Umbau wert, dass auch wirklich alles stimme. Kann ich auch verstehen.
Dass wir gemeinsam nach 'ner Lösung gesucht haben, fand ich dann auch in Ordnung, wesentlich besser, als "Blockadehaltung".
Der langen Rede kurzen Sinn, mit dem kleinen Schnickschnack kann ich leben
Schönen Gruß,
finnlux