Ab Juli 2014 dürfen Kennzeichen in D beim Umzug mit

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Ab Juli 2014 dürfen Kennzeichen in D beim Umzug mit

Beitrag von netzmeister »

In Deutschland wird es, bezogen auf die Kennzeichen, künftig ein wenig schwerer zu erkennen, woher ein Fahrzeug stammt. Das Bundeskabinett hat heute einer Neuregelung zum Thema Kfz-Zulassung zugestimmt, mit der unter anderem die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben wird.

Ab 2014 sollen Kennzeichen bei Wohnort- und Halterwechsel innerhalb Deutschlands also mitgenommen werden können. Damit kann das Kennzeichen also auch über die Grenzen der Bundesländer hinweg vom bisherigen Halter mit- oder vom neuen Halter übernommen werden. Bundesverkehrsminister Ramsauer begründet das mit einem Abbau der Bürokratie und einer Geldersparnis für den Autofahrer.

Die Regelung hat allerdings keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.

Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom April 2012 umgesetzt - vorausgesetzt der Bundesrat stimmt der Regelung zu. Schon heute wird innerhalb einiger Länder (z.B. Schleswig-Holstein und Hessen) entsprechend verfahren.

Ein paar Zahlen: 2012 wechselten 600 000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk, 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.

Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan: Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere Online-Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
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