muelli hat geschrieben:Man muss zum Thema Umbauer inzwischen eigentlich ALLES in Frage stellen was Abnahmen betrifft, da eine Art Zersplitterung in Deutschland eingetreten zu sein scheint. Was zB in NDS eingetragen werden muss, ist in anderen Bundesländern gar nicht möglich, wie ich lernen musste.
Diese Zersplitterung ist keine neuartige Erscheinung, sondern war eigentlich schon immer vorhanden. Das ist dem System auch immanent und damit faktisch vorgegeben, weil die jeweilige Prüforganisation (z.B. der TÜV oder die DEKRA) als Beliehene des jeweiligen Bundeslandes hoheitlich tätig werden. Die Prüforganisation ist damit der verlängerte und weisungsabhängige Arm des jeweiligen Bundeslandes. Damit sind der förderalen Vielfalt bei Anforderungen an eine Änderungsabnahme Tür und Tor geöffnet und TÜV-Hopping die konsequente Folge!
muelli hat geschrieben:Eine Anfrage beim TÜV in RLP wurde bis zur Zentrale des TÜV Rheinland eskaliert mit der Info, dass das Minicamp gar nicht eintragungsfähig ist, weil es sich um Ladung handelt da (O-Ton) "[es] nicht geschweisst oder genietet ist und somit gar nicht eingetragen werden kann".
Swaggie hat geschrieben:Ein Hardtop oder eine Wohnkabine die sich "werkzeuglos" vom Fahrzeug trennen lässt, ist Ladung und nicht eintragungsfähig/pflichtig. Gurte, Flügelschrauben o.ä.
Grundsätzlich kann alles in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, also z.B. auch der Fuchsschwanz an der Antenne eines Qualitätsprodukts aus Rüsselsheim. Die Frage ist insoweit nur, ob die Eintragung auch erforderlich ist. Beispiel: Ich hatte immer mal wieder im Ausland das Problem, dass von offizieller Seite (Rennleitung) mein nicht eingetragener Eigenbaudachträger auf dem bereits eingetragenen Eigenbaudach als nicht gesetzeskonform angesehen worden ist. Um Diskussionen zu vermeiden, wollte ich den Dachträger ebenfalls eintragen lassen. Das war in Hessen problemlos möglich, obwohl der Prüfer meinte, ein Dachgepäckträger sei ein klassisches Ladungselement und deswegen eine Eintragung nicht erforderlich, aber auf Wunsch möglich.
Zum Thema "Verantwortlichkeit und Qualität der Arbeit von professionellen Umbauern" möchte ich nur soviel sagen: Es ist ein Irrglaube zu meinen, man kann sich als Verbraucher blind auf die vertraglichen Zusagen des Unternehmers sowie die allumfassende, lückenlose Klarheit der vertraglichen wie gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben verlassen. Diese "Vollkaskomentalität" ist weit verbreitet, dennoch aber gefährlich. Insoweit verhält es sich genauso wie beim Bau einer Immobilie: Jedes Bauvorhaben ist der Versuch der erfolgreichen Durchführung eines Projekts mit vielen Unwägbarkeiten/Risiken. Ein unwissender und zudem unerfahrener Verbraucher muss sich deswegen zur Erzielung der von ihm angestrebten Vollkaskoversorgung vor Vertragsabschluss und für die Durchführung des Projekts professioneller Hilfe bedienen oder aber eben Lehrgeld zahlen.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe