polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

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HJ61-Freak
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von HJ61-Freak »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Zur Ursprungsfrage sei noch folgender Hinweis gestattet: Das in den Zulassungspapieren angegebene Leergewicht ist in den meisten Fällen ohnehin nur von akademischer Natur, da es regelmäßig nach unten hin geschönt ist. Zumeist wird das Leergewicht der austattungsärmsten Fahrzeugvariante mit dem kleinsten Motor zugrunde gelegt. Nennt man dann eine vollausgestattete, höchstmotorisierte Variante des jeweiligen Fahrzeugmodells sein Eigen, dann können die Leergewichtsangaben in den Fahrzeugpapieren rein tatsächlich schon um mehr als 10% überschritten sein. Entsprechend reduziert sich dann auch rein tatsächlich die mögliche Zuladungskapazität des betroffenen Fahrzeugs.

Tatsächlich ist also jeder Fahrzeugführer (nicht nur der Halter!) jedenfalls in der EU selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug im Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr nicht das zulässige Fahrzeuggewicht und auch nicht die zulässigen Achslasten überschreitet.

Gleiches gilt im Übrigen zumindest in Deutschland auch für die äußeren Abmessungen des Fahrzeugs und der Einhaltung der jeweils per Schilder (z.B. in Baustellen) für die einzelnen Fahrstreifen festgelegten zulässigen maximalen Fahrzeugbreiten: Auch hier gilt die tatsächliche Breite des Fahrzeugs, also inklusive Außenspiegel als üblicherweise breiteste Stelle des Fahrzeugs und nicht der hiervon regelmäßig nach unten abweichende Eintrag der Fahrzeugbreite in den Zulassungspapieren.

Ansonsten gilt es nach meiner Erfahrung grundsätzlich zu vermeiden, dass ein Fahrzeug schon auf den ersten Blick überladen aussieht. Es sollte also nicht mit waagerechten oder gar nach oben durchgebogenen Blattfedern dastehen bzw. die Reifen nicht in den Radhäusern verschwinden, schon gar nicht an der Hinterachse. :biggrin:

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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ichattekeineAhnung
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von ichattekeineAhnung »

Ok. Danke.
Alles beantwortet.
grüße an alle,
Ralph
GRJ79DC + Dachzelt zum Reisen

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FJ40 GARAGE
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Re: polizeiliche Überprüfung ZHM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von FJ40 GARAGE »

Kein Problem Herr Kommissar, Ich lass mal eben 100 Liter aus dem Dieseltank und wir sind wieder legal unterwegs. :wink:

Ich denke das Thema wäre eigentlich geklärt, perfekt wärs wenn man das Fahrzeug so baut das es erst gar kein Problem geben kann oder eben nur soweit befüllt wie es Legal geht.
Ich meine mich an einen ähnlichen Thread erinnern zu können, da gabs Leute die an den Esstellern den überschüssigen Rand abschnitten, Türgriffe und Essbesteck durchbohrten und Batwichtel sogar dazu inspirierten sein dehydriertes Wasserpulver zu entwickeln.
Good Cruising, Peter

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FJ40 GARAGE
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von FJ40 GARAGE »

Wutzt ichs doch ..... Fahrzeuge & Übergewicht
Good Cruising, Peter

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netzmeister
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Re: polizeiliche Überprüfung ZGM unterwegs - was genau zählt?

Beitrag von netzmeister »

Thread wurde bereinigt.

Kurzfassung: "Was zählt bei der Kontrolle...tatsächliches Gewicht oder theoretisch mögliches, wenn Kraftstoff- und Wassertanks, Gasflaschen, Kühlschrank, Port-a-Potti voll wären?" - Antwort: "Immer das tatsächliche Gewicht."

Danke für Eure Aufmerksamkeit, damit ist der Fred geschlossen.

Übrigens: Mit "ZGM" ist die "Zulässige Gesamtmasse" gemeint.
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