gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

1999 - 2007
HJBJ
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von HJBJ »

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Hallo Nils,

danke im Namen der Interessierten für dein Feedback zu meinem ehemaligen Generator. Hast du eine Ahnung oder Idee, warum die Statorwicklung warm geworden ist? Ich habe jedenfalls im Betrieb nichts gemerkt.

Habe noch einen Turbolader im Keller, der von einer Toyotawerkstatt als defekt deklariert wurde, wobei ich mir heute nicht mehr sicher bin, ob das auch wirklich der Fall ist, irgendetwas am Gestänge soll es gewesen sein. Wenn dir also weiterhin Langweilig ist...

Grüße

Siegfried

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quackderbruchpilot
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von quackderbruchpilot »

Keine Ahnung wieso die Wicklungen heiß geworden sind... evtl komplett leere Batterie im Standgas nachgeladen oder Seilwinde oder dergleichen benutzt so das die Lima lange mit Vollast lief?
Oder nach 400.000 km ist durch vibrationen irgendwo was durchgescheuert oder abgeplatzt so das die Isolation zwische den drähten weg war...Da die Lima ja schonmal Überarbeiter war kann es natürlich auch sein das die Wicklungen statt 400.000 doppelt soviele km drauf hat :biggrin:

Der Türbo passt so garnicht in meine Karre glaub ich :ka: , aber auf der Werkbank auseinander Schrauben kost ja nix. Hab ich noch weniger Ahnung von als von Lichtmaschinen, aber ich kann mit Wartungshandbüchern etc. einigermaßen was anfangen.

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HJBJ
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von HJBJ »

Hallo,

die Sache mit dem Turbolader hat sich erledigt, ich kann ihn im Keller nicht mehr finden. Den habe ich wohl (blöderweise) doch schon entsorgt. Sorry

Grüße

Siegfried

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PEOPLES
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von PEOPLES »

FrankBerlin hat geschrieben:Auf Sardinien und in Costa Rica . . . Es gab mal Firmen . . .

Es gibt – auch heute noch und in Dtl. – Firmen, die seit Jahrzehnten nichts weiter machen als Limas und Anlasser zu reparieren.


Ich denke es war so gemeint wie: "Früher gabs die im Nachbardorf", mein Vater hatte das in seiner Lehre zum KFZ-Schlosser wohl auch standardmäßig in Leerlaufzeiten gemacht, also Anlasser und Limas überholt und dann als E-Teil eingelagert.

Hier in Brasilien ist das auch immer noch so, da gibts es viel mehr solcher "Buden", die alles mögliche überholen. Limas/Anlasser ist klar, aber auch Elektromotoren werden neu gemacht, ich habe hier einen, der macht Schlauchpakete oder einzelne Schläuche wenn man ihm die alten bringt. Da werden die Fittingen neu verpresst. Kardanwellen komplett überholt (War bei meinem Bandeirante letztes Jahr vorne irgendwas um 110€ inkl. Teilen, also auch das Schiebestück neu eingeschweisst).
Living in Brazil, near Sao Paulo
Mitsubishi ASX 4x4 2015
Toyota Bandeirante 4x4 1989

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quackderbruchpilot
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von quackderbruchpilot »

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Bis auf die Kohlenbürsten, Gehäuse und Läufer ist jetzt quasi alles neu. Der Bürstenhalter aus den Zubehör hat zwar gepast, lief aber ganz außen auf dem Kupferleiter, so dass ich lieber die zu 50 % erhaltenen Toyota Bürsten wieder eingesetzt hab.
Da bestell ich bei Gelegenheit mal nen originalen, aber das hat 100.000 km zeit... :biggrin:
Das Gehäuse ist grob mit der Drahtbürste gereinigt und dann mit einer dünnen Schicht klarlack angesprüht, dafür siehts ganz gut aus. Ist aber auch eigentlich egal...
Funktionstest kommt die Tage, hab gerade keine Prüfkabel zur Hand, aber da alles neu ist sollte das wohl tun.

Zur Kühlung der Dioden muss ich noch ein bisschen Wärmeleitpaste unter den Deckel tun, das wird nicht Schaden. Die hab ich gerad bestellt...die Dioden werden quasi nur über den Kontakt zum dünnen Blechgehäuse gekühlt.
grüße Nils

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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von fsk18 »

bei dem Aufwand ist ein ab Werk regenerierter Generator billiger -- inkl. Garantie.

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quackderbruchpilot
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von quackderbruchpilot »

Die originale Denso 27060-50260 kostet bis sie in deutschland ist über 2000 €.

Überholte (bzw neue) kosten 180 € aufwärts für die billigste qualitätsstufe.
Da ich jetzt insgesamt keine 100 € ausgegeben hab und dabei dazu gelernt hab und die Finger beschäftigt waren wars mir das wert.
Soll aber jeder machen was er für richtig hält. Wenn ich tatsächlich dringend ne Lima tauschen müsste würd ich auch einfach ne neue (überholte) kaufen :biggrin:
grüße Nils

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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von HJ61-Freak »

fsk18 hat geschrieben:inkl. Garantie.

Oder doch eher Gewährleistung? :wink:

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von fsk18 »

quackderbruchpilot hat geschrieben:Die originale Denso 27060-50260 kostet bis sie in deutschland ist über 2000 €.

Überholte (bzw neue) kosten 180 € aufwärts für die billigste qualitätsstufe.
Da ich jetzt insgesamt keine 100 € ausgegeben hab und dabei dazu gelernt hab und die Finger beschäftigt waren wars mir das wert.
Soll aber jeder machen was er für richtig hält. Wenn ich tatsächlich dringend ne Lima tauschen müsste würd ich auch einfach ne neue (überholte) kaufen :biggrin:


Austauschteil von TOYOTA um 400Euro inkl. GARANTIE und nix Gewährleistung.

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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von fsk18 »

HJ61-Freak hat geschrieben:
fsk18 hat geschrieben:inkl. Garantie.

Oder doch eher Gewährleistung? :wink:

Gruß

Florian


nope ;-)

https://www.toyota.de/zubehoer-service/ ... rsatzteile

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quackderbruchpilot
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von quackderbruchpilot »

fsk18 hat geschrieben:
quackderbruchpilot hat geschrieben:Die originale Denso 27060-50260 kostet bis sie in deutschland ist über 2000 €.

Überholte (bzw neue) kosten 180 € aufwärts für die billigste qualitätsstufe.
Da ich jetzt insgesamt keine 100 € ausgegeben hab und dabei dazu gelernt hab und die Finger beschäftigt waren wars mir das wert.
Soll aber jeder machen was er für richtig hält. Wenn ich tatsächlich dringend ne Lima tauschen müsste würd ich auch einfach ne neue (überholte) kaufen :biggrin:


Austauschteil von TOYOTA um 400Euro inkl. GARANTIE und nix Gewährleistung.


Ist immer noch teuer wenn man bedenkt das keines der Teile die da kaputt gehen können kaum mehr als 30 € kostet.
Vermutlich tauscht Toyota auch nur die Kohlenbürstel und Dioden (das wären für den Endkunden 40 €) und verdient dann ca 300 € an ner gebrauchten Lima, und da ist der Arbeitslohn jetzt mit einkalkuliert.
Zuletzt geändert von quackderbruchpilot am Mi 1. Feb 2023, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.
grüße Nils

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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von HJ61-Freak »

fsk18 hat geschrieben:nope ;-)

Du weißt aber schon, dass die herstellerseitige Garantie zumindest in den ersten zwölf Monaten ab Kauf in 99% aller Fälle weniger Leistungen bietet als die gesetzliche Gewährleistung nach dt. Recht?

Gruß

Florian
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von fsk18 »

HJ61-Freak hat geschrieben:
fsk18 hat geschrieben:nope ;-)

Du weißt aber schon, dass die herstellerseitige Garantie zumindest in den ersten zwölf Monaten ab Kauf in 99% aller Fälle weniger Leistungen bietet als die gesetzliche Gewährleistung nach dt. Recht?

Gruß

Florian


wo hast den Unfug her?

und du kennst die Beweislastumkehr ??? Dann ist der Hersteller SPÄTESTENS nach 1 Jahr raus und kann dich weiterschicken ... 2 Jahre Ersatzteilgarantie bei Toyota waren es bis dato, die ich aber gerne nochmal bestätigen lasse von meinem örtlichen FTH ;-)

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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von HJ61-Freak »

fsk18 hat geschrieben:und du kennst die Beweislastumkehr ???

Ja, die kenne ich als Bestandteil der gesetzlichen Gewährleistung. Ich kenne dagegen keine herstellerseitige Garantie, die diese Beweislastumkehr zulässt, lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen.

fsk18 hat geschrieben:Dann ist der Hersteller SPÄTESTENS nach 1 Jahr raus und kann dich weiterschicken ...

Die regelmäßige Gewährleistungsfrist bei Neuteilen im B2C-Bereich beträgt zwei Jahre, wovon im ersten Jahr die genannte Beweislastumkehr gilt. Im zweiten Jahr wird es mithin für den Konsumenten/Verbraucher schwieriger nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Grundsätzlich hat der Konsument aber weiterhin die uneingeschränkten Gewährleistungsrechte.


fsk18 hat geschrieben: 2 Jahre Ersatzteilgarantie bei Toyota waren es bis dato,

Dito in der gesetzlichen Gewährleistung. Nur das in der gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich im ersten Jahr die Beweilastumkehr gilt, die in der Neuteilgarantie von Toyota genauso wie in allen anderen Herstellergarantien erst gar nicht auftaucht.

Gruß

Florian
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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von fsk18 »

DAS ist das Entscheidende: Und in aller Regel funktioniert z.b. ein Generator bei Übergabe ;-)

"Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, zu übergeben."

Theoretisch ist der Verkäufer 2 Minuten nach Übergabe raus, in der Praxis wird er trotzdem umtauschen. Und wenn du nach 4 Wochen kommst gibt es Streit, da liegt es sehr oft am Käufer wie der Vorgang bewertet wird. Und bei Garantie kommt der Verkäufer nicht drumrum um einen Umtausch.

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Re: gebrauchter Generator - kann man den noch verwenden?

Beitrag von HJ61-Freak »

fsk18 hat geschrieben:DAS ist das Entscheidende: Und in aller Regel funktioniert z.b. ein Generator bei Übergabe ;-)

Ja, meistens. Wobei der übliche Verbraucher das erst sicher feststellen kann, wenn der Generator im Fahrzeug eingebaut ist.

fsk18 hat geschrieben:"Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Ware wie vereinbart, also frei von Mängeln, zu übergeben."

Wenn dies ein Zitat sein soll, wofür die Anführungszeichen sprechen, wäre der Quellennachweis interessant. Der für die Gewährleistung insoweit entscheidende Gesetzestext lautet jedenfalls wie folgt:

§ 433 Absatz 1 Satz 2:

"Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."

§ 434 Absatz 1 BGB (Unterstreichung und Fettschrift zur Verdeutlichung durch mich eingefügt):

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht."

§ 477 Absatz 1 Satz 1:

"Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar."

fsk18 hat geschrieben:Theoretisch ist der Verkäufer 2 Minuten nach Übergabe raus,

Wie kommst Du darauf? Wenn die Ware innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe an den Verbraucher (= Gefahrübergang) einen Mangel hat, ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Stellt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Übergabe an den Verbraucher ein, muss der Verkäufer zudem beweisen, dass dieser Mangel nicht bereits bei Übergabe vorlag.

fsk18 hat geschrieben:Und wenn du nach 4 Wochen kommst gibt es Streit, da liegt es sehr oft am Käufer wie der Vorgang bewertet wird.

Natürlich ist es nicht ohne Risiko einen Rechtsstreit wegen Ausübung von Gewährleistungsrechten zu führen. Das Risiko trifft aber Verkäufer wie Käufer gleichermaßen. Im ersten Jahr nach Übergabe sieht es für den Verkäufer aufgrund der Beweislastumkehr zudem deutlich schlechter aus bzw. ein Rechtsstreit ist für ihn deutlich schwerer erfolgreich zu führen.

fsk18 hat geschrieben:Und bei Garantie kommt der Verkäufer nicht drumrum um einen Umtausch.

Der Käufer kann den Verkäufer grundsätzlich erstmal zu gar nichts zwingen, egal ob er nun seine Ansprüche wegen Mängeln der Kaufsache aus der Gewährleistung oder einer Garantie herleitet. Im Zweifel muss der Käufer den Verkäufer auch für Ansprüche aus einer Garantie vor den Kadi ziehen. Und wie bereits gesagt: Der Verkäufer kann in Rahmen der üblichen Herstellergarantien sich auch immer darauf berufen, der Mangel sei auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen oder was auch sonst noch so in der Einflußsphäre des Käufers zu verorten ist. In diesem Fall muss der Käufer beweisen, dass dem nicht so ist. Das muss der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung im ersten Jahr nach Übergabe gerade nicht beweisen, sondern der Verkäufer muss, um beim Beispiel zu bleiben, beweisen, dass eine unsachgemäße Montage erfolgt ist. Das ist in der Regel für den Verkäufer ein hohe, meistens nicht überwindbare Hürde.

Und meistens sehen die Herstellergarantien auch zwingend vor, dass die der Garantie unterliegenden Teile in einem ihrer Fachbetriebe montiert werden. Baut der Verbraucher also die Teile selbst ein, dann ist die Garantie ohnehin erloschen. Nicht wenige Verkäufer versuchen ähnliches in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Gewährleistung zu formulieren, was aber die Rechtsprechung zumindest bei Verwendung gegenüber Verbrauchern als unwirksam erachtet.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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