"Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

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cruisermaddin
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von cruisermaddin »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Schön zu hören, aber damit warst eigentlich nicht du gemeint sondern die ständige Wohlstands-Nörglerfraktion die nicht zu schätzen weiß wie Guts einem hier geht!
Hm, wen genau meinst mit dieser pauschalen Aussage?
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JWD
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von JWD »

Mountaineer hat geschrieben: Mi 31. Jan 2024, 22:40 I
Das Eigentum soll nicht angetastet werden.

VG

Konrad
Natürlich nicht. Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen.
Oder, um es mit J.C. Junkers auszudrücken: «Wenn es ernst wird, muss man lügen»

S´rry Alex. Aber das Thema ist leider hochpolitisch und die dahinter steckende Ideologie tropft aus allen Worten.

Und nochn Zitat: " Man fühlt die Absicht und man ist verstimmt."
Chut chon
Maik

Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund.
In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

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Skywalker
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?e

Beitrag von Skywalker »

cruisermaddin hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 15:51 Hm, wen genau meinst mit dieser pauschalen Aussage?

Alle die sich wegen dieser Luft-Nummer-Verordnung bereitwillig empören lassen.

:wink:
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cruisermaddin
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von cruisermaddin »

Na, da bin ich ja froh, daß zu mindest ich der Meinung bin, daß es uns noch zu gut geht!

Möge die Macht mit Dir sein, junger Skywalker!
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Skywalker
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von Skywalker »

.

Möge die Macht mit Dir sein, junger Skywalker!


:bulb:

Furcht ist der pAfD zur dunklen Seite ….

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... i=89978449

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onkel
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von onkel »

onkel hat geschrieben: Mi 31. Jan 2024, 20:33 ....
Wer muss diesem Vorschlag zustimmen ? Ist da ein einstimmiger Beschluss notwendig oder ein Mehrheitsbeschluss ?
....
Kann die Frage jemand beantworten bevor der Beitrag zugemacht wird ???
Gruß Onkel,
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RobertL
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von RobertL »

Ich erinnere an die Diskussionen zum Urheberrecht!

viewtopic.php?t=67946

Auch zu dieser EU-Verordnung gab es überall und auch hier die Riesenaufregung. Die Internet-Welt geht unter!!
Und was war? Nix! Auf meine Anfrage letzten April, ob jemand was davon gemerkt hat, kam auch.....NIX! :roll: :roll:

Also bitte nicht wieder so eine Luftnummer nur weil ein paar hyperventilieren!

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Mountaineer
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von Mountaineer »

onkel hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 16:45
onkel hat geschrieben: Mi 31. Jan 2024, 20:33 ....
Wer muss diesem Vorschlag zustimmen ? Ist da ein einstimmiger Beschluss notwendig oder ein Mehrheitsbeschluss ?
....
Kann die Frage jemand beantworten bevor der Beitrag zugemacht wird ???
vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament

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Mountaineer
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von Mountaineer »

netzmeister hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 15:08 Zurück zum Thema.
Mountaineer hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 12:38Doch „nur“ beim Verkauf. Aber es soll anscheinend ja kein Eingriff ins Eigentum stattfinden.

Das ist ja genau der Punkt...wo steht das? Ich finde keine Formulierung, die die Verwertung auf den Verkaufsfall bezieht.
Ich geb dir recht.

Ich habe mir nochmal dieses Dokument angeschaut. Art. 26 regelt die Pflichten des Fahrzeugeigners. Da heißt es:

Der Eigner eines Fahrzeugs, das zum Altfahrzeug wird, muss

a)das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;

b)der zuständigen Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorlegen.

Wann ein Fahrzeug ein Altfahrzeug wird steht im Anhang I:

"KRITERIEN FÜR DIE FESTSTELLUNG, OB EIN GEBRAUCHTES FAHRZEUG EIN ALTFAHRZEUG IST

TEIL A

KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN

1.Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;

b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;

c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;

d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;

e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:

i)Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;

ii)Sitzverankerungen und -gelenke;

iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;

iv)Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;

f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;

g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.

3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn

a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;

b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;

c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;

d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;

e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder

f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.

Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.

TEIL B

VORLÄUFIGER KRITERIENKATALOG FÜR ALTFAHRZEUGE

Die folgenden Kriterien können auch als zusätzliche Faktoren herangezogen werden, um festzustellen, ob es sich bei einem gebrauchten Fahrzeug um ein Altfahrzeug handelt:

a)Es fehlen Mittel zur Identifizierung des Fahrzeugs, insbesondere die Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

b)der Fahrzeugeigner ist unbekannt;

c)es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen;

d)das Fahrzeug ist nicht angemessen vor Beschädigungen während der Lagerung, des Transports sowie des Be- und Entladens geschützt; oder

e)es wurde zur Behandlung an eine zugelassene Sammelstelle oder eine zugelassene Verwertungsanlage übergeben."


Bedenklich ist mit Sicherheit die Regelung, dass der Austausch des Motors oder des Getriebes oder die Unwirtschaftlichkeit der Reparatur zur Einstufung als Altfahrzeug führt.

Die Frage ist halt, wann der Fall eintritt, dass dem Fahrzeugeigner mitgeteilt wird, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt?

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GRJ78
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von GRJ78 »

Und welcher Ordensträger aus Brüssel kommt dann vorbei und attestiert das? Ursula von der Laien?
Vermutlich wird die Verordnung dann wieder vom jeweiligen Nationalstaat per Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Man könnte dann vermuten das wir in D. dann diese Verordnung besonders gründlich übererfüllen wollen und damit den KOD oder andere bürgerfreundliche Dienste zur Parkraumbewirtschaftung mit dem Vollzug betrauen?

Vielleicht kann man aber auch direkt als Bürger in Brüssel mit einer App Meldung machen wenn man einen möglichen Verstoß bei seinem geliebten Nachbarn erkennt?

Mit diesem Kriterienkatalog ist der Willkür ja quasi Tür und Tor geöffnet….

Jeder der mag kann ja seinen nächstgreifbaren EU-Parlamentarier diesbezüglich mal persönlich befragen…
:bb: :bb: :bb: :bb:

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Hj61Mike
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von Hj61Mike »

Ich frage mich wie die zuständigen Behörden über den jeweiligen Zustand in Kenntnis gesetzt werden sollen?
Muss dann der Mechaniker Meldung machen? Und wenn ich das Getriebe/den Motor selbst repariere…was dann?
Auch wenn ich den Motor tausche und die neue Motornummer eintragen lasse, dann ist der Tausch ja schon erfolgt! Muss er dann trotzdem in die Presse der Umwelt zuliebe?

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onkel
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Re:

Beitrag von onkel »

GRJ78 hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 17:34 .....
Und welcher Ordensträger aus Brüssel kommt dann vorbei und attestiert das? Ursula von der Laien?
......
dafür gibt es genügend Neider, die den ganzen Tag am Fenster hängen ....

Interessant wird die nationale Auslegung werden wenn dieser Irrsinn wirklich kommt
Während der Prohibition wurde geheim Schnaps gebrannt, vielleicht restaurieren und reparieren wir in Zukunft im Geheimen ...
Gruß Onkel,
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GRJ78
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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von GRJ78 »

Und bei solch einem Unsinn wundern sich noch welche über die allgemeine Frustration gegenüber Brüssel?

An diesem Vorhaben ist nichts, aber auch gar nichts als positiv für den Bürger zu sehen.

Man könnte es allenfalls als Versuch ansehen, den Absatz von neuen Fahrzeugen mittels der aktiven Herausnahme älterer Fahrzeuge zu fördern.

Leider ist sowas alles anderes als nachhaltig.

Irgendwie fühlt man sich hier wieder gegängelt….
:bb: :bb: :bb: :bb:

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RobertL
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Re:

Beitrag von RobertL »

GRJ78 hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 17:34 Vermutlich wird die Verordnung dann wieder vom jeweiligen Nationalstaat per Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
EU-Verordnungen gelten ohne Umsetzung in nationales Recht, das ist nur bei EU-Richtlinien der Fall dass sie nationalen Rechts bedürfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)

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Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von netzmeister »

RobertL hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 16:57Auch zu dieser EU-Verordnung gab es überall und auch hier die Riesenaufregung. Die Internet-Welt geht unter!!
Und was war? Nix! Auf meine Anfrage letzten April, ob jemand was davon gemerkt hat, kam auch.....NIX! :roll: :roll:

Also bitte nicht wieder so eine Luftnummer nur weil ein paar hyperventilieren!

Trotzdem kann man es diskutieren. Und das passiert hier im Gegensatz zu vielen anderen Plattformen einigermaßen unaufgeregt. Unter anderem soll das ja eben diesem teils hanebüchen reißerischen Unsinn, der da verbreitet wird, etwas Sachlichkeit entgegensetzen.



Die Diskussionen und die zahlreichen Stellungnahmen und Einreichungen zum Artikel 17 ("Uploadfilter") damals haben tatsächlich etwas bewirkt. 2020 kam der Gesetzesentwurf zur Umsetzung in nationales Recht und damit dann tatsächlich auch eine Haftungsausnahme für „kleine Anbieter“. Seit dem 01. August 2021 gilt in Deutschland das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzt. Die Haftungsausnahme blieb: Unternehmen, deren Umsatz in der EU 1 Mio. Euro nicht überschreitet, müssen unabhängig von der Zahl der Besucher keine Uploadfilter einführen (§§ 2 Abs. 3, 7 Abs. 5 UrhDaG). Die Ausnahme für kleine Anbieter lässt aber nur die Pflicht zur
Implementierung von Uploadfiltern entfallen, das UrhDaG muss natürlich trotzdem beachtet werden. Das bedeutet (was ich Euch schon zig Mal erzählt habe), dass ICH für hier verbreitete Urheberrechtsverletzungen haftbar bin.

Dass Du nichts davon gehört hast heißt nicht, dass es keine Auswirkungen hat. Die hat es sehr wohl, aber eben bei den "großen" Anbietern. Interessante Zahl am Rande: 99 % der Urheberbeschwerden bei YouTube automatisiert mit den Werkzeugen Copyright Match und Content ID bearbeitet (das ist eben jener Automatismus). In der ersten Hälfte 2021 wurden 722 Millionen Urheberbeschwerden so bearbeitet, 1% davon wurden vom Ersteller des Inhalts angegriffen, aber nur 60% dieser Beschwerden gegen das automatisierte Urteil von Content-ID waren berechtigt.

Und ich bin sehr froh, dass es damals viele Initiativen gab. U.a. haben sich 119 Foren mit zusammen knapp 9 Millionen Mitgliedern in einer Aktion zusammengeschlossen, und das BTF war Teil davon.
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
LEGENDE LAND CRUISER - Das Buch...erhältlich bei mir! ;-)
facebook.com/buschtaxi.net | instagram.com/buschtaxi_net | youtube.com/@buschtaxi_net

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"Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von GRJ78 »

RobertL hat geschrieben:
GRJ78 hat geschrieben: Do 1. Feb 2024, 17:34 Vermutlich wird die Verordnung dann wieder vom jeweiligen Nationalstaat per Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
EU-Verordnungen gelten ohne Umsetzung in nationales Recht, das ist nur bei EU-Richtlinien der Fall dass sie nationalen Rechts bedürfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)
Ja gar nicht schön. Aber exekutiert wird ja national?
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