til vom 'multi-board.com am 1.10.2009 hat geschrieben:LKW-Sonntagsfahrverbot - Übersicht der Regelungen aller BundesländerNachdem das Thema Sonntagsfahrverbot für LKW in den letzten Tagen zweimal aufkam, habe ich mir einen Stoß gegeben und meine Recherchen fortgesetzt und auch abgeschlossen.
Ich habe mit den zuständigen Landesministerien der Länder, über die noch nichts im Internet stand, telefoniert und auch von allen Auskünfte bekommen.
Hier also im einzelnen:
Baden-Württemberg:
http://www.kanu-wuerttemberg.de/download…30_III_StVO.pdf
Bayern: veröffentlicht unter (IMS vom 25.06.2008, IC4-3612.302-0-Fe, IC4-3612.1261-0-Fe)
IMS bedeutet: Schreiben des Bayer. Staatsministerium des Innern (Oberste Verkehrsbehörde in Bayern) an alle Verkehrsbehörden in Bayern. Durch im Internet veröffentlichte Email des Landratsamtes Erding, Frau Adamczyk bestätigt.
Berlin: es gibt ein Rundschreiben der Senatsverwaltung, die die Praxis vorschreibt, liegt mir allerdings (noch) nicht vor
Brandenburg: keine generelle Ausnahmegenehmigung. Unterstellte Behörden sind angewiesen, für im Katalog (s.o) genannte Fahrzeuge die Ausnahmegenehmigung ohne weitere Prüfung auszustellen. Hinsichtlich der Gebühren soll „etwas weniger“ veranschlagt werden als bisher. Gebührenrahmen ist gesetzlich vorgegeben. Entscheidung über die Höhe liegt bei den nachgeordneten Behörden.
Bremen:
http://bremen.beck.de/default.aspx?vpath…t2.htm&mode=all
http://www.offroad-forum.de/files/sonntag_227.docHamburg: aus rechtlichen Bedenken keine Ausnahmepraxis im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung
Hessen: aus rechtlichen Bedenken keine Ausnahmepraxis im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung
Mecklenburg-Vorpommern: Aus dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung gibt es auch eine vom 25.3.08 datierte Ausnahme-Verordnung. Die Datei liegt mir als doc-Dokument vor. Eine Veröffentlichung wird seitens des Ministeriums nicht zugelassen!
Niedersachsen:
http://server.selltec.com/go/dkv/_ws/med…fahrverbot1.pdf
Nordrhein-Westphalen:
http://www.kartinfos-forum.de/attachment.php?aid=660http://www.campen.de/attachments/mobile-…sfahrverbot.pdf
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdfRheinland-Pfalz: aus rechtlichen Bedenken keine Ausnahmeregelung im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung
Saarland: Nach Aussage des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes hat das Saarland in Form von Besprechungen an die nachgeordneten Behörden und Dienststellen die Anweisung gegeben, gemäß den Vereinbarungen der VMK-Entscheidung von 2007 bereits jetzt zu verfahren. Einen schriftlichen Erlaß gebe es nicht.
Sachsen:
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahre…l=VB&id=40004!0
Sachsen-Anhalt: aus rechtlichen Bedenken kein Erlaß im Vorgriff auf die Änderung das Bundesrechts.
Schleswig-Holstein:
http://up.picr.de/2390340.pdfThüringen: Das Ministerium sieht keine Möglichkeit im Vorgriff auf dem Verordnungswege eine Erleichterung zu erlassen. Über Ausnahmen ist im Einzelfall zu entscheiden
Graphisch sieht das ganze nun so aus:
Ist das nicht klasse?
Noch ein paar zynische Gedanken, die sich mir spontan aufdrängen:
De facto ist Deutschland durch diese uneinheitliche Praxis in 4 Zonen aufgeteilt, von denen eine genenüber den Mitbürgern restriktiver vorgeht als die anderen!
Wobei noch zu bemerken ist, daß Berlin quasi eine liberale Insel in einem restriktiveren Umfeld ist und das Saarland auch irgendwie außen vor liegt
Kommt mir irgendwie bekannt vor
Noch ein wichtiger Nachsatz: Alle aufgelisteten Schreiben der Ministerien sind interne Schreiben, die lediglich Handlungsanweisungen für die nachgeordneten Behörden und Dienststellen darstellen. Sie haben keinen Erlaß- Verordnungs- oder gar Gesetzes-Charakter!
Letztendlich muß jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, mit einem solchen Fahrzeug wie im o.g. Katalog aufgelistet herumzufahren. Überall gilt nach wie vor §30 StVO unvermindert weiter, bis er vielleicht mal geändert wird.